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Zahlungsmoral von Tesla und Kostenübernahmen durch das Land

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Tesla Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Wasserverband Strausberg-Erkner und bei der Hinterlegung von Sicherheitsleistungen nicht termingemäß nachgekommen ist.
Daher stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit des Unternehmens bei der Einhaltung finanzieller Zusagen. Außerdem sind Fragen im Zusam-menhang mit finanziellen Leistungen offengeblieben, die das Land im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung übernommen hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Nachdem die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro von Tesla nicht termingemäß zum 17.12.20 hinterlegt wurde, verlängerte das Landesamt für Umwelt die Frist zunächst bis zum 4.01.21. Gleichzeitig wurde ein Baustopp verhängt. Wenige Tage später wurde der Baustopp aufgehoben und die Frist für die Regelung der Sicherheitsleistung auf den 15.01.21 verschoben. Welche neuen Sachverhalte wurden der Genehmigungsbehörde zwischen diesen beiden Entscheidungen bekannt, die zu der geänderten Entscheidung geführt haben?

2. Bislang wurden acht Zulassungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Wurden die damit verbundenen Gebühren von Tesla fristgerecht gezahlt? Wenn nein, welche Verzögerungen gab es bei welchen Beträgen? Bitte für die einzelnen Zulassungen aufführen.

3. Welche rechtlichen Konsequenzen hat üblicherweise ein Zahlungsverzug bei Gebüh-renzahlungen? Wie wurde das ggf. hier gehandhabt?

4. Trifft es zu, dass das Land auf dem Tesla-Gelände eine Beräumung von Müllablage-rungen vorgenommen und finanziert hat? Wenn ja, in welcher Höhe sind Kosten an-gefallen? Wurden sie von Tesla erstattet oder beim Kaufpreis berücksichtigt? Bitte erläutern.

5. Das Land hat die Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink-Nord“ der Gemeinde Grünheide in Höhe von 8,1 MillionenEuro gefördert. § 135a des Baugesetzbuches schreibt vor, dass diese Kosten vom Vorhabensträger zu tragen sind. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Land hier von den Vorgaben des Baugesetzbuches abgewichen?

6. Laut einer schriftlichen Mitteilung von Minister Steinbach an den Ausschuss für Wirt-schaft, Arbeit und Energie vom 13.01.2021 werden die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen aus dem Kaufpreis für das Tesla-Grundstück herausgelöst und für die Umset-zung der bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung zur Verfügung gestellt. In welcher Höhe erfolgte diese Herauslösung? Warum erfolgt dann zusätzlich eine Förderung aus PMO-Mitteln?

7. Auf eine Anfrage, wie der Erlös aus dem Flächenverkauf in Höhe von 43 Millionen Euro beim Landesforstbetrieb eingesetzt werden soll, antwortete Minister Vogel im Novem-ber 2020, die Mittel sollten für den Erhalt des Forstvermögens und den Zukauf von Waldflächen verwendet werden (Mündliche Anfrage Nr. 289). Wie ist die oben zitierte Mitteilung, dass Teile des Kaufpreises herausgelöst wurden, damit zu vereinbaren? In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Verkauf der Tesla-Fläche letztlich in die Rückla-gen des Landesforstbetriebs eingestellt?

Die Antwort der Landeregierung liegt noch nicht vor.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke