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Mobilitätsticket Brandenburg

Das „Mobilitätsticket“ soll als Sozialticket im Land Brandenburg Menschen mit sehr niedrigen Einkommen - etwa Beziehenden von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), von Grundsicherung im Alter oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - die ermäßigte Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichen.

Das „Mobilitätsticket“ ist Bestandteil des Tarifsystems im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg waren in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils berechtigt, das „Mobilitätsticket“ in Anspruch zu nehmen?

2. Welches „Budget“ ist in den monatlichen Regelsätzen, welche die Nutzungsberechtigten als Sozialleistungen erhalten, jeweils für Mobilität/Verkehr rechnerisch vorgese-hen?

3. Wie viele „Mobilitätstickets“ wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2020 verkauft? Die Zahlen bitte aufschlüsseln nach den auf der VBB-Webseite aufgeführten Geltungsbereichen und Preisstufen des „Mobilitätstickets“.

4. Zeigten sich bei der Nutzung des „Mobilitätstickets“ in der Vergangenheit zeitliche oder räumliche Auffälligkeiten, z.B. eine besonders häufige oder seltene Inanspruchnahme in bestimmten Monaten oder Regionen?

5. Unter welchen Bedingungen dürfen in Brandenburg wohnhafte Personen das Sozialticket „Berlin-Ticket S“ für den Geltungsbereich Berlin AB in Anspruch nehmen?

6. Gibt es ermäßigte (Anschluss-) Tarife, die Fahrgäste mit einem „Mobilitätsticket“ nutzen können, um über die Landesgrenze nach Berlin oder zu einem Ziel in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Sachsen zu gelangen?

7. Wann hat die Landesregierung zuletzt mit dem Land Berlin über ein gemeinsames Sozialticket im VBB verhandelt und mit welchem Ergebnis?

8. Wann hat die Landesregierung zuletzt mit anderen benachbarten Bundesländern über ermäßigte Übergangstarife für Menschen mit niedrigen Einkommen verhandeltund mit welchem Ergebnis?

9. Auf welche Weise setzt sich die Landesregierung derzeit dafür ein, dass im VBB ein länderübergreifendes Sozialticket Brandenburg/Berlin angeboten wird?

10. Beabsichtigt die Landesregierung, das „Mobilitätsticket“ zu reformieren, um es für die Berechtigten attraktiver und besser nutzbar zu machen, z.B. durch eine Senkung der Preise oder eine Änderung der möglichen Geltungsbereiche?

Die Antwort der landesregierung können Sie hier nachlesen.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke