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Jetzt erhalten auch Agrarbetriebe eine Corona-Soforthilfe

Ab 6. April erhalten nun auch Landwirtsschafts- und Fischereibetriebe in Brandenburg eine Soforthilfe, wenn sie von der von der Corona-Krise betroffen sind. Dazu erklärt der havelländische Landtagsabgeordnete Christian Görke:

„Ab dem 6. April erhalten auch Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten in Brandenburg eine Soforthilfe, wenn sie von der Corona-Krise betroffen sind. Damit ist die Landesregierung einer Forderung gefolgt, für die sich auch die Linksfraktion in den Gremien des Landesparlaments stark gemacht hat“, so der Landtagsabgeordnete Christian Görke.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Aquakultur und des Gartenbaus.

Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie an gewerbliche Unternehmen und Solo-Selbständige ausgereicht. Während Agrarbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9 000 Euro und mit bis zu zehn Mitarbeitern maximal 15 000 Euro aus Bundesmitteln erhalten können, zahlt das Land für Unternehmen aus dem Agrarbereich mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30 000 Euro und mit bis zu 100 Erwerbstätigen maximal 60 000 Euro. Die Soforthilfe ist kein Kredit und braucht nicht zurückgezahlt werden.

Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Anträge bearbeiten. Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Amtes ab 6. April zur Verfügung.

„In dieser Krisensituation ist es folgerichtig, dass auch kleine und mittelständige Agrarbetrieb eine Soforthilfe erhalten, um ihre wirtschaftliche Existenz sichern zu können. Diese Agrarbetriebe sind im ländlichen Raum – wie hier im Havel- und Dosseland – die strukturpolitischen Anker und wichtige Akteure der regionalen Wertschöpfungskreisläufe“, so Görke.