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Verteilung der Mittel aus der Theater-und Orchesterförderung

Entsprechend § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes fördert das Land ein Theater-und Konzertangebot in Gemeinden, die eine Spielstätte ohne eigenes Ensemble kontinuierlich betreiben oder in deren Auftrag eine Spielstätte kontinuierlich betrieben wird.

Diese Mittel werden entsprechend der FAG-Förderungsverordnung (FAGFV) nach An-tragsstellung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) verteilt.

Wir fragen die Landesregierung:

1.Wie wird der Begriff „Spielstätte ohne eigenes Ensemble“ ausgelegt? Müssen mehrere Veranstaltungen pro Jahr angeboten werden, um als kontinuierlich betriebene Spielstätte zu gelten oder genügt eine jährliche Veranstaltung, um dieses Kriterium zu erfüllen?

2.Welche Kommunen wurden für welche Spielstättenohne eigenes Ensemble in wel-cher Höhe seit Inkrafttreten der Theater-und Orchesterförderung im FAG im Jahre 2012 gefördert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahresscheiben und Kommunen).

Die Antwort der Landesregierung lesen Sie hier.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke