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Umsetzung der Neuerungen in der Landesbauordnung

Nach dem Beschluss des Landtags im Dezember 2020 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) am 09.02.2021 in Kraft getreten. Die Regie-rungskoalition hat die Novelle der Landesbauordnung mit dem Versprechen verbunden, der ökologischen Nachhaltigkeit im Landesbaurecht eine hohe Priorität zu verschaffen.
Mittlerweile sind die Änderungen ein gutes halbes Jahr gültig. Es lohnt deshalb zu überprüfen, wie die Umsetzung der neu eingeführten Maßnahmen anläuft. Das gilt ebenso für die Umsetzung des ergänzenden Beschlusses, den der Landtag am 17.12.2020 auf Grundlage eines Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen gefasst hat (Drucksache 7/2553-B).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Zentraler Bestandteil des Zweiten Gesetzes zur Änderung der BbgBO war das Bestre-ben, das Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen zu erleichtern. Die entsprechenden Regelungen sind jedoch bislang nicht wirksam geworden. Wann wird die dafür erforderliche Musterholzbaurichtlinie in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestim-mungen im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht und damit der Artikel 2 des o. g. Gesetzes in Kraft treten?

2. Wer vertritt das Land Brandenburg in der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerinnen-konferenz zur Holzbau-Richtlinie?

3. Wie ist der aktuelle Stand des vom Landtag geforderten Pilotprojekts zur Umsetzung innovativer Holzbauweisen und zum Einsatz regionaler Holzbaustoffe ab der Gebäu-deklasse  3,  welches gemeinsam  mit  der  Hochschule für  Nachhaltige  Entwicklung durchgeführt werden soll?

4. Wie viele Städte und Gemeinden machen bisher von der neu eingeführten Möglichkeit Gebrauch, über den Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 1 und 5 BbgBO sogenannte „Schottergärten“ zu verbieten bzw. die Begrünung baulicher Anlagen zu steuern?

5.Wann wird der erste Landeswettbewerb zu insekten-und klimafreundlichen Vorgärten stattfinden?

6. Wie viele Städte und Gemeinden passen bisher ihre Stellplatzsatzungen anhand der neu formulierten Regelungen in den §§ 49 sowie 87 Absatz 4 BbgBO an?

7. Wie unterstützt und berät die Landesregierung die Städte und Gemeinden bei der Um-setzung der Möglichkeiten der BbgBO zur Ausgestaltung örtlicher Bauvorschriften mit dem Ziel des Klima-und Umweltschutzes?

8. Wie viele mobile Antennen zur Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung konnten bislang nach den neu eingeführten Regelungen zur Genehmigungsfreiheit nach § 61 Absatz 1 Ziffer 5 Buchstabe b BbgBO errichtet werden?

9. Wie viele Abstellplätze für Fahrräder mit einer Fläche von bis zu 100 qm, die durch die Neuregelung in § 61 Absatz 1 Ziffer 14 Buchstabe b bzw. Ziffer 15 Buchstabe a geneh-migungsfrei errichtet werden dürfen, befinden sich bislang in der Planung oder Reali-sierung?

10. Welche ersten Erfahrungen liegen der Landesregierung hinsichtlich der „kleinen“ Bau-vorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und -meister vor?

11. Auf welche Weise wirkt die Landesregierung darauf hin, die Auslegung der BbgBO in Bezug auf Freiluftveranstaltungen (insbesondere Festivals) zu vereinheitlichen und deren Anwendung im Sinne der Veranstalterinnen und Veranstalter zu vereinfachen?

12. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung über die oben abgefragten Einzelmaßnahmen hinaus, um auf die Anwendung der mit der Novelle der BbgBO neu ein-geführten Möglichkeiten in den verschiedenen Bereichenhinzuwirken?

13. Wann bringt die Landesregierung eine Initiative in den Bundesrat ein, um die Lichtver-schmutzung durch beleuchtete Werbeanlagen im Bau- und gegebenenfalls Immissionsschutzrecht im Sinne des Artenschutzes zu regeln?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke