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Ausgleich für Fahrgäste bei Schlechtleistung im öffentlichen Schienenverkehr

Fahrgäste berichten häufig auf den Linien der Regionalbahnen und des Regionalexpress, dass die Züge wegen fehlender Wagen zu voll sind, nicht nur die Sitzplätze nicht ausreichen, sondern auch die Stehplätze knapp sind.

Auch Zugausfälle sorgen für viel Unmut bei den Fahrgästen.Das Land erhält wegen dieser und anderer Schlechtleistungen bei vertraglichen Vereinba-rungen mit den Bahnunternehmen Rückzahlungen, die sich jährlich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Diese beschwerlichen Fahrten einschließlich Verspätungen mit längeren Fahrzeiten werden bei der Bahn nicht anerkannt als Ausgleichs- oder Rückzahlung, wie Fahrgäste berichten.

Ich frage die Landesregierung:

1.Was unternimmt sie, damit auch Fahrgäste bei Schlechtleistungen der Bahnunternehmen einen Kulanzausgleich erhalten?

2.Welche Anregungen kann sie geben, damit zumindest eine Geste - gegebenenfalls nach Berliner Vorbild bei der S-Bahn - gegenüber den Fahrgästen erfolgt?

3.Welche Maßnahmen können gerade im Zuge verstärkt notwendiger Bau-und Sanie-rungsmaßnahmen, wie zum Beispiel auf den Regionalbahnstrecken des RE 2, RE 6, RB 10, RB 13 und RB 14 mit zum Teil unzumutbaren Verhältnissen, ergriffen werden, um die Fahrgäste zu entlasten, und sie damit auch im Schienenpersonenverkehr zu halten?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke