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Anrechnung der Mittel aus dem Just Transition Fund der EU auf Mittel des InvKG

In der Antwort auf die Frage Nummer 17 der Kleinen Anfrage „Strukturwandel in der Lausitz -Ziele, Förderung, Verfahren“ teilt die Bundesregierung u.a. mit, dass sich der Bund und die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und der Freistaat Sachsen dar-auf verständigt haben, dass die europäischen Mittel des JTF grundsätzlich auf die Mittel des InvKG anzurechnen sind.

Und weiter heißt es dort: „Um das Förderspektrum beider Instrumente bestmöglich im Sinne des Strukturwandels ausschöpfen zu können und insbeson-dere die Förderung von Investitionen in Unternehmen aus dem JTF zu ermöglichen, wird die Anrechnung auf 85 Prozent der europäischen JTF-Mittel begrenzt. Dies berücksichtigt auch, dass die Umsetzung des JTF nicht durch ein Bundesprogramm, sondern durch regio-nale Programme der genannten Länder erfolgt.“ (vgl. Deutsche Bundestag, Drucksache 19/30874).

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 946 teilte die Landesregierung Anfang des Jahres u.a. mit: „Das Land Brandenburg hat sich dazu gemeinsam mit anderen Bundeslän-dern in verschiedenen Beschlüssen, Schreiben und Stellungnahmen gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, u.a. mit Beschlüssen der Europaministerkonferenz vom 10.09.2020, der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien vom 24.09.2020 und der Mini-sterpräsidentenkonferenz vom 04.11.2020. Die Bundesländer haben sich dabei wiederholt gegen die Absicht des Bundes ausgesprochen, die Zuweisungen aus dem JTF zur Erfüllung der finanziellen Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen einzusetzen und gefordert, dass die JTF-Mittel den betroffenen Ländern zusätzlich zu den nationalen Mitteln zur Verfügung stehen sollen.“ (vgl. Landtag Brandenburg, Drucksache 7/2759).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Aussage der Bundesregierung im Rahmen der Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag Drucksache 19/30874, dass sich der Bund auch mit dem Land Brandenburg darauf verständigt hat, dass 85 Prozent der JTF-Mittel auf die Mittel des InvKG angerechnet werden?

2. Aus welchen Gründen ist es zu dieser Verständigung mit dem Bund gekommen?

3. In welcher Höhe werden Mittel aus dem JTF auf Mittel des InvKG des Landes Bran-denburg angerechnet? In welcher Höhe betreffen diese Mittel den sogenannten Arm 1 und den Arm 2?

4. Wie erfolgt die Verteilung der restlichen 15 Prozent der Mittel aus dem JTF im Land Brandenburg?

5. Wer soll die Mittel aus dem JTF verwalten?

6. Die Umsetzung der JTF-Mittel soll durch ein regionales Programm des Landes Bran-denburg erfolgen.
a) Wie ist der Stand der Erarbeitung eines solchen regionalen Programms?
b) Inwieweit sind bzw. werden regionale Interessevertreter bei der Erarbeitung des regionalen Programms miteinbezogen? Welche sind das?
c) Welche Rolle spielt dabei die Wirtschaftsregion Lausitz?

Die Antwort der Landesregierung können sie hier nachlesen.


Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Seite dokumentiere ich meine Anfragen an die Landesregierung. Die Antworten der Landesregierung finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.

Auch meine mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion gestellten Anfragen werden hier aufgelistet.

Ihr Christian Görke