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Vereinssport auch für Kinder während des Teil-Lockdown wie in Berlin zulassen

Zu den ab 2. November 2020 im Land Brandenburg geltenden Einschränkungen des Teil-Lockdown   erklärt der havelländische Landtagsabgeordnete Christian Görke:

„Es ist eine Fehlentscheidung der Landesregierung, auch Kindern die sportliche Betätigung in Brandenburg während des kommenden Teil-Lockdown zu verbieten. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Kinder vormittags im Klassenraum sitzen dürfen, aber ihnen nachmittags das Sporttreiben an frischer Luft oder in Sporthallen untersagt wird“, so Christian Görke.

Gerade die sportliche Betätigung im Verein stelle eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung dar und stärke die körperlichen Abwehrkräfte. Zudem seien Kinder nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Treiber des Infektionsgeschehens, so der Landtagsabgeordnete.

„Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, die Eindämmungsvorschriften in dieser Frage den Regelungen in Berlin anzupassen, wo das Sporttreiben für Kinder bis 12 Jahre in Vereinsstrukturen weiterhin möglich ist“, so Görke.