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Tesla kann und muss an den Kosten der Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden!

Unsere Fraktion hat ein Rechtsgutachten, zur Beteiligung von Investoren an den Folgekosten ihres Vorhabens für die öffentliche Infrastruktur, beim Parlamentarische Beratungsdienst in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten sagt eindeutig, dass Tesla an den Kosten beteiligt werden kann.

Dazu habe ich der Presse gesagt:

„Mit der Bewertung der Landtagsjuristen ist klar: Die Landesregierung hätte Tesla bereits mit dem Kaufvertrag für das Grundstück in Grünheide an der Finanzierung der Kosten für den umfangreichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur beteiligen können und müssen. Dass das versäumt worden ist, halte ich für einen nicht zu rechtfertigenden Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln. Immerhin kostet allein die Verlegung des Bahnhofs Fangschleuse mindestens 50 Millionen Euro. Hinzu kommen bisher unbezifferte Millionenbeträge für den Ausbau der vorhandenen und den Neubau einer weiteren Landesstraße, von Radwegen und für Kapazitätserweiterungen einschließlich eines „Pufferungsbahnhofes“ an der anliegenden Bahnstrecke.

Aber es ist noch nicht zu spät. Das Gutachten zeigt auf, dass ein vom Landtag zu beschließendes Gesetz zur Beteiligung von Großinvestoren an den Infrastrukturkosten auf dem Wege einer Steuer oder eines Beitrags möglich ist. Tesla kann und muss nun durch ein solches Landesgesetz an den Kosten der Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden.

Denn es kann nicht angehen, dass sich Elon Musk oder andere Großinvestoren in Brandenburg eine goldene Nase verdienen, während die Gesellschaft aus Steuermitteln die Straßen, Brücken und Schienen bezahlt, die für diesen Profit die Voraussetzung darstellt.