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Mietpreisbremse erhalten!

Die Mietpreisbremse soll Mieterhöhungen in Städten und Gemeinden begrenzen, in denen es zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt. Sie ist zwar lückenhaft und kompliziert, aber besser als gar keine Regulierung.

Damit die Mietpreisbremse wirkt, müssen die Bundesländer sie umsetzen. In Brandenburg gibt es dafür zwei Verordnungen. Darin ist geregelt, dass die Miete in einem laufenden Mietvertrag um max. 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf. Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, darf die Miete max. 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die im Mietspiegel oder beim Vergleich mit anderen Wohnungen berechnet wird. Das Ganze ist für fünf Jahre befristet. Die Landesregierung muss derzeit entscheiden, ob und wo sie in Zukunft gelten soll.