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Finanzielle Hilfen in der „Corona- Krise“

Zu den finanziellen Hilfen in der „Corona-Krise“ informieren die havelländischen Landtagsabgeordneten Andrea Johlige und Christian Görke:

Aktuelle Informationen für Kulturschaffende, Selbstständige, Freiberufler

Durch die derzeitige Situation stehen besonders kleine Unternehmen, Kulturschaffende und Selbständige unter Druck. Bei den folgenden Informationen geht es um die Selbstständigen, Freiberufler etc. die selbst nicht von einer Quarantäne betroffen sind, denen aber die Umsätze wegbrechen, weil Veranstaltungen untersagt und Spielstätten geschlossen wurden.

Wenn der Betrieb wegen Krankheit bzw. Quarantäne geschlossen wird oder wurde, gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann „Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragt werden. Anträge gibt es unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/lasv/formulare/?skip93543=8

Neben der Vernetzung untereinander, über Berufsverbände, Interessengruppen, soziale Netzwerke etc, ist es wichtig, möglichst viele Anlaufstellen zu kennen, da Hilfen vorerst nicht gebündelt, sondern über verschiedene Stellen gewährt werden.

Anbei eine erste Übersicht zu aktuellen Hilfsmöglichkeiten:

1. Nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse und Kredite

a) Land Brandenburg

In Brandenburg wurde gestern im Finanzausschuss des Landtages ein „Fonds“ in Höhe von 7,5 Millionen Euro beschlossen. Aus diesem sollen u.a. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gewährt werden. Damit soll es den Betroffenen ermöglicht werden, die Zeit bis zum 1. April zu überbrücken.

In den nächsten Tagen sollen Anträge auf der Seite der Investitionsbank des Landes gestellt werden bzw. abgerufen werden können: https://www.ilb.de/de/index.html

Weiter Infos sind unter der Tel. 0331  866  -1888 zu erhalten.

Außerdem wird das Land Brandenburg kurzfristig einen Rettungsschirm errichten. Der Hilfsfonds umfasst 500 Millionen Euro. Er beinhaltet u.a.  Liquiditätshilfen und Zuschüsse für Selbständige und Freiberufler. Dieser Rettungsschirm wird voraussichtlich am 1. April 2020 vom Landtag Brandenburg beschlossen.

Hier folgende Links zu Krediten und Bürgschaften:

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/standard.html

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/leitfaden/

b) Bund

Auch die Bundesregierung plant ein ca. 40 Milliarden Euro umfassendes Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Mini-Firmen. Auch hier sollen sowohl Zuschüsse als auch Kredite angeboten werden. Hier lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Seiten der Bunderegierung und des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

 

2. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im Bundesjustizministerium wurde entschieden, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Unmittelbar insolvenzgefährdete Kultureinrichtungen werden damit bis zum Erhalt von Zuschüssen und/oder Krediten gesichert.

 

3. Steuerliche Erleichterungen

Aktuell können in einem vereinfachten Verfahren Stundungen bzw. ein Vollstreckungsaufschub für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Informationen bietet die Seite des Ministeriums für Finanzen und Europa:

https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661822.de

Der Antrag findet sich unter: https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf

Weitere Hilfen und Informationen bietet speziell auch für Kulturschaffende die Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/

Und sehr umfangreich bei der Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

 

4. Kurzarbeitergeld

Selbstständige und Freiberufler fallen üblicherweise und derzeit noch nicht unter die Kurzarbeiterregelung.

Es sei denn, sie sind jedenfalls in Teilzeit, auch angestellt. Dann könnte Kurzarbeitergeld ein Thema sein. Informationen zur Antragstellung finden sich hier:

Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zumkurzarbeitergeld

Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

 

5. Grundsicherung

Wenn Selbstständige hilfebedürftig werden, können u.U. auch Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung in Anspruch genommen werden.

Die Antragsstellung mit den Formularen der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim jeweiligen Jobcenter vorzunehmen.

https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen

„Dies soll nur ein erster Überblick zu den aktuellen Möglichkeiten der kurzfristigen finanziellen Absicherung darstellen. Angesichts der schnellen Entwicklungen in diesem Bereich dürften sich die Hilfsangebote noch ausweiten“, so die Landtagsabgeordneten Andrea Johlige und Christian Görke.

Nachfragen unter E-Mail buero.christian.goerke@mdl.brandenburg.de bzw. wahlkreis@andrea-johlige.de