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Corona-Soforthilfe auch für Vereine und Stiftungen im Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die sich in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung unternehmerisch betätigen, können auch Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn von der „Corona“-Krise betroffen sind. Dazu erklärt der havelländische Landtagsabgeordnete Christian Görke:

„Es ist folgerichtig, dass nunmehr auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit sowie Weiterbildung, die sich wirtschaftlich betätigen und aufgrund der Corona-Pandemie drohen, in Schieflage zu geraten, finanzielle Soforthilfe des Bundes und des Landes erhalten können. Diese Sportvereine und Träger der Jugendarbeit und Weiterbildung sichern auch im Havelland ein breites Angebot der sozialen Infrastruktur und dürfen nicht der Corona-Krise zum Opfer fallen“, so Christian Görke.

Das Antragsverfahren ist unbürokratisch. Die betroffenen Vereine und Stiftungen richtigen ihre Anträge an die ILB und müssen ihren Liquiditätsengpass gegenüber der Förderbank versichern. Als Nachweis ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder Zweckbetriebs genügt die Vorlage des letzten Steuerbescheids oder des Freistellungsbescheids.

Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch von der Soforthilfe partizipieren können, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. Für die Linksfraktion stand außer Frage, dass auch diesen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen geholfen werden muss“, so Görke.